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Polizei Bayern » PP München » Verkehr » Studien/Fachbeiträge 09.11.2011, PP München Amtliche Kennzeichen an Kraftfahrzeugen und AnhängernKraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit wenigen Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Dies gilt für in- und ausländische Fahrzeuge gleichermaßen. Im Folgenden informieren wir Sie über die unterschiedlichen amtlichen Kennzeichen, die an in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen anzutreffen sind. KennzeichenpflichtJe nach Fahrzeugtyp und individuellen Erfordernissen werden dabei die Kennzeichenschilder in länglicher (mit einzeiliger Darstellung der individuellen Buchstaben- und Ziffernkombination) oder in kurzer Form (mit zweizeiliger Darstellung der Buchstaben- und Ziffernkombination) ausgegeben. Die Größe ist standardisiert im Rahmen vorgegebener Grenzen. Für Leichtkrafträder (max. 80 km/h, 125 ccm und 11 kW) und Kleinkrafträder alter Art (max. 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h, in Verkehr gekommen vor dem 31.12.83) findet eine verkleinerte Form Verwendung. Der Vollständigkeit halber seien noch die Versicherungskennzeichen (Verfallkennzeichen mit einjähriger Gültigkeit vom 01. März bis 28. bzw. 29 Februar des Folgejahres, die keine amtlichen Kennzeichen sind und von den Versicherungen als Bestätigung für einen bestehenden Versicherungsvertrag herausgegeben werden) für
erwähnt, die aber im folgenden nicht behandelt werden sollen. KennzeichenformenWährend der Hintergrund aller in Deutschland zugeteilten Kennzeichen grundsätzlich weiß und aus Sicherheitsgründen retroreflektierend ist, sind bei den Buchstaben, Zahlen und dem Kennzeichenrand folgende Farben anzutreffen:
Grüne KennzeichenGrüne Schriftfarbe wird bei den Kennzeichen bestimmter Fahrzeuge (z.B. im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz) verwendet, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind. Rote KennzeichenEtwas umfangreicher ist der Kreis der Fahrzeuge, bei denen ein rotes Kennzeichen angebracht sein kann. Seit einer Rechtsänderung, die zum 01. Mai 1998 in Kraft getreten ist (näheres dazu siehe weiter unten unter Kurzzeitkennzeichen), werden rote Kennzeichen nur noch für eine wiederkehrende Verwendung ausgegeben; diese Fahrzeuge benötigen keine Betriebserlaubnis. Das bisherige rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung wurde durch das Kurzzeitkennzeichen ersetzt. "Händler-Kennzeichen"![]() Beginn mit der Fahrzeugerkennungsnummer 06 "Oldtimer-Kennzeichen"![]() Beginn mit der Fahrzeugerkennungsnummer 07 Schwarze KennzeichenDas amtliche Kennzeichen mit schwarzer Schrift ist am häufigsten anzutreffen; hier gibt es auch die meisten unterschiedlichen Gestaltungsformen: Eurokennzeichen![]() Das Eurokennzeichen mit den Sternen der EU-Mitgliedsstaaten in gelb und dem Buchstaben "D" im blauen Feld findet alternativ zum Kennzeichen alter Art seit 1995 Verwendung.
Seit dem 1.6.98 ersetzt der Erkennungsbuchstabe "D" im Kennzeichen das Nationalitätszeichen im direkten Verkehr zwischen Staaten der Europäischen Union. Gehen Fahrten in Staaten, die nicht der EU angehören, ist nach wie vor in der Regel auch bei Verwendung des Euro-Kennzeichens zusätzlich die Anbringung des Nationalitätenkennzeichens ("D-Schild") verbindlich. Kennzeichen alter Art![]() Das Kennzeichen nach nebenstehendem Muster wird für Neufahrzeuge sowie bei Fahrzeugummeldungen seit dem 01.11.2000 nicht mehr vergeben. Oldtimerkennzeichen![]() Beim Oldtimerkennzeichen werden Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer um den Buchstaben "H" ergänzt. Saisonkennzeichen![]() Das Saisonkennzeichen findet dieselbe Verwendung wie das Normalkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen![]() Kurzzeitkennzeichen bestehen aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, diese beginnt immer mit den Ziffern 03.. oder 04.. . Das Kennzeichen ersetzt seit dem 1.5.98 das bis dahin verwendete rote Kennzeichen. Wie dieses wird es für eine einmalige Verwendung zu Prüfungs-, Werkstatt- und Überführungsfahrten ausgegeben, muß jedoch nach Zeitablauf nicht mehr an die Zulassungsbehörde zurückgegeben werden. Seine Gültigkeit beträgt höchstens 5 Tage; das rechte gelbe Feld zeigt den letzten Tag, an dem es verwendet werden darf (hier: 21. Oktober 1999). Die Stempelplakette weist einen blauen Untergrund auf. Ausfuhrkennzeichen![]() Das Ausfuhrkennzeichen hat das ehemalige ovalrunde Zollkennzeichen ersetzt. Seine Gültigkeit ist zeitlich befristet. Im rechten roten Feld ist der letzte Tag des Gültigkeitszeitraums eingeprägt (hier 21. Oktober 1999). Die Stempelplakette weist einen roten Untergrund auf. Sonderformen von Kennzeichen![]() Sonderformen von Unterscheidungszeichen oder von ihrer Ausgestaltung her finden sich weiter an Dienst- und teilweise Privatfahrzeugen
Stempelplakette![]() Alle vorgeschriebenen Kennzeichen an zulassungspflichtigen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen, die zwar nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen, aber ein amtliches Kennzeichen tragen müssen, wie z.B. Leichtkrafträder oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h, mit einer Stempelplakette versehen sein.
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