Polizei Bayern » PP München » Verkehr » Verkehrsrecht
Neue und unbekannte Verkehrsregeln
Das Polizeipräsidium München bietet eine Vielzahl von Internetseiten zu Neuerungen im Verkehrsrecht. Diese werden im Folgenden in einer Zusammenschau dargestellt.
Weitere Artikel
|
"Winterreifenpflicht" in der Straßenverkehrsordnung
Eine "Winterreifenpflicht" im eigentlichen Sinne besteht nach der Straßenverkehrsordnung nicht.
Vielmehr darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit "Winterreifen" gefahren werden.
|
|
Tunnelsicherheit
Änderungen der Straßenverkehrsordnung zum 1. April 2006.
In der Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung werden zwei neue Verkehrszeichen zur Tunnelsicherheit eingeführt. Diese schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.
|
|
Beifahrer-Airbags - Gefahr für Kleinkinder!
Airbags können zu einer großen Gefahr für mitfahrende Kleinkinder werden, wenn das Fahrzeug damit auch für den Beifahrersitz ausgerüstet ist und eine Rückhalteeinrichtung für Kleinkinder (Kindersitz) auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung, also mit Blickrichtung des Kindes nach hinten, montiert ist.
|
|
Neue Verkehrsregeln ab 01.04.2001
Änderungen der Straßenverkehrsordnung zum 1. April 2001.
Telefonieren am Steuer künftig verboten und bußgeldbewährt, zudem ändert sich der Gefahrengrenzwert für Alkohol auf 0,5 Promille.
|
|  |
|