Polizei Bayern » PP München » Verkehr » Verkehrsrecht

22.09.2011, PP München


Neue und unbekannte Verkehrsregeln

Das Polizeipräsidium München bietet eine Vielzahl von Internetseiten zu Neuerungen im Verkehrsrecht.
Diese werden im Folgenden in einer Zusammenschau dargestellt.


Weitere Artikel


"Winterreifenpflicht" in der Straßenverkehrsordnung

Eine "Winterreifenpflicht" im eigentlichen Sinne besteht nach der Straßenverkehrsordnung nicht. Vielmehr darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit "Winterreifen" gefahren werden.


Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Der Bundestag hat am 24.05.2007 beschlossen einen neuen § 24c in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) einzufügen, dieser tritt am 1. August 2007 in Kraft.


Tunnelsicherheit

Änderungen der Straßenverkehrsordnung zum 1. April 2006. In der Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung werden zwei neue Verkehrszeichen zur Tunnelsicherheit eingeführt. Diese schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.


Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen - neue Regeln ab Januar 2007 und April 2008

Am 16.05.2006 trat die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Mit der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2006 treten zum 01.01.2007 und 08.04.2008 erneut Änderungen in Kraft.


Beifahrer-Airbags - Gefahr für Kleinkinder!

Airbags können zu einer großen Gefahr für mitfahrende Kleinkinder werden, wenn das Fahrzeug damit auch für den Beifahrersitz ausgerüstet ist und eine Rückhalteeinrichtung für Kleinkinder (Kindersitz) auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung, also mit Blickrichtung des Kindes nach hinten, montiert ist.


Neu in der Straßenverkehrsordnung ab 1. Januar 2002

Auszug aus der 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2001, S. 3783)


Neue Verkehrsregeln ab 01.04.2001

Änderungen der Straßenverkehrsordnung zum 1. April 2001. Telefonieren am Steuer künftig verboten und bußgeldbewährt, zudem ändert sich der Gefahrengrenzwert für Alkohol auf 0,5 Promille.




© Bayerische Polizei Nach oben Diese Seite ausdrucken Diese Seite den Favoriten hinzufügen

Pressemeldungen


Fahndungen


Veranstaltungen




Regionale Polizeiverbände

Überregionale Verbände

Polizei Bayern - Der Garant für Ihre Sicherheit.
Zur Startseite Zum Bayerischen Staatsministerium des Innern