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13.05.2011, PP München


Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigte Bereiche sind mit den folgenden Verkehrszeichen beschildert:


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Innerhalb dieses Bereiches gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit ( = 4 - 7 km/h) fahren.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür besonders gekennzeichneten Flächen verboten. Ausgenommen sind das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
  • Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Im Volksmund wird der "Verkehrsberuhigte Bereich" häufig auch als "Spielstraße" bezeichnet. Um eine Spielstraße im straßenverkehrsrechtlichen Sinn handelt es sich aber nur, wenn die Straße durch Zeichen 250 für den Verkehr gesperrt ist und das Zusatzzeichen "Spielstraße" angebracht wurde. Bei einer Spielstraße ist demnach jeglicher Verkehr mit Fahrzeugen ausgeschlossen, bei einem Verkehrberuhigten Bereich findet Mischverkehr statt.


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