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25.02.2011, Polizei Bayern


Sicherheitsgurt

Wer als Fahrer oder Mitfahrer den Sicherheitsgurt nicht anlegt wird mit einem Bußgeld verwarnt.


Bereits durch die Änderung der StVO vom 07.07.1984 wurde das Nichtanlegen von vorgeschriebenen Sicherheitsgurten als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Zum 01.07.1998 wurden die Regelsätze für Geldbußen geändert.

Wer als Fahrer oder Mitfahrer den Sicherheitsgurt nicht anlegt wird mit einem Bußgeld i.H.v. 30,00 EUR verwarnt.


weitere Informationen

Sorgt ein Kraftfahrzeugführer bzw. Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für dessen vorschriftsgemäße Sicherung, z.B. der vorgeschriebene Kindersitz fehlt, so ist ein Bußgeld i.H.v. 30,00 EUR fällig. Werden mehrere Kinder unzureichend gesichert beträgt der Bußgeldbetrag 35,00 EUR.

Wird ein Kind völlig ungesichert befördert erlässt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid. Die Geldbuße beträgt für den Kraftfahrzeugführer bzw. für den Verantwortlichen 40,00 EUR bei mehreren Kindern 50,00 EUR. Darüber hinaus erfolgt der Eintrag von einem Punkt im Verkehrszentralregister.


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