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Tunnelsicherheit
Änderungen der Straßenverkehrsordnung zum 1. April 2006.
In der Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung werden zwei neue Verkehrszeichen zur Tunnelsicherheit eingeführt. Diese schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.

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| Zeichen 327 |
Das Zeichen steht an der Tunneleinfahrt.
Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu benutzen.
Das Wenden im Tunnel ist verboten.
Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.

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| Zeichen 328 |
In einer Nothalte- und Pannenbucht darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden.
Die neuen Verkehrszeichen können ab 01.04.2006 durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden.
Ahndung
Ab dem 01.08.2006 sind Zuwiderhandlung bußgeldbewehrt und werden als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet.
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In einem Tunnel (Zeichen 327) Abblendlicht nicht benutzt |
EUR 10 |
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- mit Gefährdung |
EUR 15 |
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- mit Sachbeschädigung |
EUR 35 |
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In einem Tunnel (Zeichen 327) gewendet |
EUR 40 |
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In einer Nothalte- und Pannenbucht /Zeichen 328) unberechtigt |
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- gehalten |
EUR 20 |
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- geparkt |
EUR 25 |
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