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Verkehrsrecht
Gesetzliche Bestimmungen und aktuelle Hinweise.
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Halten und Parken
Halten und Parken sind Vorgänge im Straßenverkehr, mit denen jeder Kraftfahrer tagtäglich konfrontiert wird. Doch wer weiß schon noch so genau, wo er überall halten oder parken darf oder wo er dies absolut nicht tun sollte? » mehr
07.10.2009, PP München
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Neue und unbekannte Verkehrsregeln
Das Polizeipräsidium München bietet eine Vielzahl von Internetseiten zu Neuerungen im Verkehrsrecht. Diese werden im Folgenden in einer Zusammenschau dargestellt. » mehr
16.03.2010, PP München
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Tunnelsicherheit
Änderungen der Straßenverkehrsordnung zum 1. April 2006.
In der Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung werden zwei neue Verkehrszeichen zur Tunnelsicherheit eingeführt. Diese schreiben ein bestimmtes Verhalten vor. » mehr
26.10.2009, PP München
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Grünpfeilschild an Lichtzeichenanlagen
Im Jahr 1994 wurde das aus der Straßenverkehrsordnung der ehemaligen DDR bekannte Grünpfeilschild in die geltende Straßenverkehrsordnung neu aufgenommen, nachdem es vorher bereits übergangsweise in den neuen Bundesländern und im Land Berlin gegolten hatte. » mehr
18.09.2009, PP München
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Freie Fahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste
Jeder von uns kann unabhängig davon, ob wir Verkehrsteilnehmer sind oder uns zu Hause, beim Einkaufen, bei Freizeitbeschäftigungen oder in der Arbeit aufhalten, in die Situation kommen, auf die schnelle Ankunft von Feuerwehr und Rettungsdiensten angewiesen zu sein. Rücksichtslos und unbedacht abgestellte Kraftfahrzeuge können dazu führen, dass möglicherweise äußerst wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben oder bedeutenden Sachwerten verloren geht. Dort, wo vielleicht noch ein Pkw durchkommt, kann es für die großen Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge schon viel zu eng sein. » mehr
11.09.2009, PP München
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Alkohol und Drogen
Hinsichtlich Alkohol und Drogen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht Regelungen in den §§ 24a und 24c StVG getroffen. » mehr
21.12.2009, Polizei Bayern
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Straßenverkehrs-Ordnung
Wie müssen Sie sich im Straßenverkehr verhalten? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt darauf Antworten. » mehr
13.01.2010, Polizei Bayern
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Sicherheitsgurt
Wer als Fahrer oder Mitfahrer den Sicherheitsgurt nicht anlegt wird mit einem Bußgeld verwarnt. » mehr
22.02.2010, Polizei Bayern
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Handybenutzung (§ 23 StVO)
Bereits seit 01.04.2004 wird das Telefonieren während der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug mit einer Geldbuße von 40,00 EUR geahndet, wenn das Handy oder der Hörer des Autotelefons in die Hand genommen wird. » mehr
17.02.2010, Polizei Bayern
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