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16.08.2011, PP München


Kinderpornographie - Infoseite des Kommissariats 15 (Sexualdelikte)


... so nicht!

Der Missbrauch von Kindern ist im höchsten Maße verwerflich. Auch "Kinderpornographie" ist eine Form des Kindesmissbrauches.
Auf diesen Seiten wollen wir Sie über das Phänomen "Kinderpornographie" informieren.


Wir geben Ihnen Verhaltenstips, nennen kompetente Ansprechpartner und sagen Ihnen, wie Sie mithelfen können, Straftaten aufzuklären.


Was ist Kinderpornographie?

Was ist Kinderpornographie, welche Handlungen werden als Kinderpornographie verfolgt ?


Finger weg

Wer Kinderpornographie besitzt, herstellt, sich beschafft, verbreitet oder anderen zugänglich macht, begeht eine Straftat, also Finger weg!


§ Das Gesetz §

Nach welchem Gesetz ist Kinderpornographie strafbar ? Welche Tatbestände erfüllt ein Straftäter? Wie werden Verstöße sanktioniert?


Hinweise

Wenn Sie einen Fall von Kinderpornographie entdeckt haben, wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle. Bei Tatorten in und um München können Sie Ihre Hinweise - auch per E-Mail - an das Fachkommisariat der Kriminalpolizei richten.


Kommissariat 15 (Sexualdelikte)

Fälle von Kindermißbrauch werden konsequent verfolgt. In München ist dies Aufgabe und Ziel des Kommissariats für Sexualdelikte.



© Bayerische Polizei Nach oben Diese Seite ausdrucken Diese Seite den Favoriten hinzufügen

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