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Polizei Bayern » PP München » Schützen und Vorbeugen » Kriminalität » Schutz vor Straftaten im Alltag 16.08.2011, Landeskriminalamt Unseriöse Geschäfte mit dem guten Namen der Polizei
Immer wieder registriert die Polizei Anzeigenschaltungen, die unter Vortäuschen eines angeblichen polizeilichen Bezuges in Wahrheit rein kommerziellen Zwecken dienen. BeispielAngeblich im Auftrag der Polizei handelnde Verlage, Werbeagenturen und Anzeigenverwaltungen betreiben für vermeintliche Polizeipublikationen Annoncenwerbung und geben dabei aufgrund des Titels ("Polizei ...") und der Aufmachung (Polizeistern, etc.) einen offiziellen polizeilichen Charakter vor. Wahrer Hintergrund ist allerdings die Produktwerbung, also der rein wirtschaftliche Vorteil. ProblemNicht immer kann sich die Polizei gegen den Mißbrauch ihres Namens wehren: FolgeDie unseriöse Werbemasche mit dem lukrativen Symbol trägt zum Image- und Ansehensverlust der Polizei bei, da Außenstehende nicht erkennen können, daß die Polizei mit diesen Druckerzeugnissen in Wirklichkeit nicht in Verbindung steht. Die Polizei distanziert sich deutlich von diesen unseriösen Werbemethoden.Vorsicht!Bei fernmündlicher Kontaktaufnahme wird vom unseriösen Werber fälschlicherweise der Eindruck erweckt, er sei ein Angehöriger der örtlichen Polizeidienststelle oder er arbeite eng mit der Polizei zusammen. Unsere Tips, wenn Sie mit dieser Art der Anzeigenwerbung konfrontiert werden:
Bedenken Sie, daß seriöse Anzeigenwerber solche Tricks nicht nötig haben.
Übrigens:
Unaufgeforderte und kostenlos übersandte "Polizeischriften", z.B. der "Polizei-Basis-Gewerkschaft" und der "Polizei-Basis-Zeitung", die ausschließlich durch Werbung getragen werden, werden von den Polizeidienststellen weder dienstlich verwendet, noch an Polizeibeamte oder Dritte verteilt.
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