Polizei Bayern » PP München » Schützen und Vorbeugen » Beratung
Münchner Kommissariat für Verhaltensorientierte- und Technische Prävention und Opferschutz
Kriminalkommissariat 105

|
| Wir wollen dass Sie sicher leben! |
München ist die sicherste Großstadt in Deutschland, wenn nicht sogar in Europa. Dass Sie sich sicher fühlen können, dafür sorgt auch das professionelle Präventions- und Beratungsangebot der Münchner Polizei. Eine Übersicht finden Sie hier.
Flyer des Kommissariats 105
Das Kommissariat 105 für Prävention und Opferschutz
- gibt Tipps, wie Sie sich in bedrohlichen Situationen verhalten können,
- berät Sie individuell, kostenlos und neutral zum Einbruchschutz,
- hilft und unterstützt, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Folgende Themenbereiche bieten wir an:
- Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK)
- Gewalt gegen Frauen
- Gewalt gegen Kinder - sex. Missbrauch
- Gewalt gegen Männer
- Gewalt gegen Senioren
- Homosexuelle
- Jugendkriminalität
- Sekten / Okkultismus
- Sucht und Drogen
- Rechtsextremismus
- Neue Medien - Gefahren im Internet
- Trickdiebstahl
- Einbruchschutz
- Stalking
Erreichbarkeit |
| persönlich | telefonisch | per E-Mail |
Ausschließlich telefonische Anmeldung!
Opferberatung und Verhaltensorientierte Prävention Bayerstraße 35-37 80335 München
Technische Beratungsstelle Ettstraße 2 80333 München |
Opferberatung 089/2910-4444
Technische Beratung 089/2910-3430
Mo - Fr 08.00-11.00 Uhr Mo - Do 13.00-15.00 Uhr
Jugendtelefon 089/2910-4461
Fax 089 2910-4440 |
ppmuc@polizei.bayern.de
Bereich Opferschutz: muenchen.opferberatung@polizei.bayern.de
Bereich Jugend: muenchen.jugendbeamte@polizei.bayern.de
Bereich technische Beratung: beratungsstelle-Muenchen@ polizei.bayern.de
Bei Anfragen bitte mit angeben: - an das K 105 - Themenbereich - Beratungstermin gewünscht ja/nein - Referent/in gewünscht ja/nein - Info-Material ja/nein |
Beim Kommissariat 105 sind ausschließlich Kriminalbeamte/innen tätig. Das bedeutet, dass wir dem sog. "Legalitätsprinzip" (§ 163 der Strafprozessordnung) unterliegen und somit bei Vorliegen eines Verdachts einer Straftat ein Verfahren einleiten müssen, wenn für uns die Möglichkeit besteht, ihre Personalien festzustellen.
|  |
|