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08.07.2009, Landeskriminalamt
Aufgaben - Ziele - Erreichbarkeiten
(Rubrik: Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder)
Seit 1987 gibt es bei der Bayerischen Polizei die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder. Sie sind sowohl im Bereich der Strafverfolgung als auch in der Kriminalitätsvorbeugung tätig.
Ihre Aufgaben
Die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder beraten und unterstützen Opfer von körperlichen und seelischen Gewalttaten im sozialen Nahraum (Gewalt in Familie und Partnerschaft, in familienähnlichen Beziehungen und in Trennungssituationen), Opfer von Stalking sowie von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, durch die Frauen oder Kinder gefährdet oder bereits verletzt worden sind.
Sie klären die Opfer über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens und die Rechte in einem Strafverfahren auf und verweisen an die zuständigen Polizeidienststellen. Des Weiteren zeigen sie im Einzelfall Möglichkeiten der Prävention auf, informieren über Hilfe leistende Organisationen und Behörden und stellen bei Bedarf den Kontakt dorthin her. Ebenso beteiligen sie sich u.a. an aufgabenbezogener Öffentlichkeitsarbeit, halten Vorträge und erstellen Info-Broschüren.
Ihre Ziele
- Enttabuisierung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Kinder
- Aufhellung des Dunkelfeldes
- Stärkung des Sicherheitsgefühls durch Präventionsarbeit
- Aufbau und Optimierung des Vertrauensverhältnisses zwischen Opfer und Polizei
- Kriminalitätsverhütung
- Sensibilisierung für frauen- und kinderspezifische Opfer- und Ermittlungssituationen innerhalb der Polizei
Erreichbarkeit
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