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Verkehrsordnungswidrigkeiten
Hinweise zum Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldkatalog.
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Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz kann der/die Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. » mehr
10.11.2009, Polizeiverwaltungsamt
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Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei
Die Teilnahme am Straßenverkehr steckt voller Gefahren. Leider verunglücken auf unseren Straßen täglich Menschen, weil sie die Gefahren unterschätzen, oder sich über die Verkehrsregeln hinwegsetzen. » mehr
11.02.2010, Polizei Bayern
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