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Polizei Bayern » Landeskriminalamt » Schützen und Vorbeugen » Beratung » Technische Beratung 19.02.2010, Landeskriminalamt Errichternachweis "Mechanische Sicherungseinrichtungen"Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen empfehlen unter anderem die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnische fachgerechte Montage. Mit diesem Nachweis werden Ratsuchenden Unternehmen benannt, die sich dem Aufnahmeverfahren des Bayerischen Landeskriminalamtes erfolgreich unterzogen haben.
Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und die Herausgabe des landesweiten Errichternachweises ist das Bayerische Landeskriminalamt zuständig. Der Nachweis liegt auch bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen auf.
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