Polizei Bayern » Landeskriminalamt
06.04.2011, Landeskriminalamt
Landeskriminalamt BLKA
Maillingerstraße 15
80636 München
Telefon: 089/1212-0
Fax: 089/1212-2356
Kontakt
Anfahrtshilfe mit freundlicher Unterstützung von BayernInfo und BayernViewer
Zuständigkeitsbereich
Das BLKA ist
- eine moderne Polizeizentrale, die alle bekannten Technologien zur Information, Untersuchung, Ermittlung und Prävention einsetzt, diese erforscht und weiterentwickelt
- die Zentralstelle für die polizeiliche Datenverarbeitung und Datenübermittlung in Bayern
- die Fernmeldeleitstelle der Bayerischen Polizei für die Nachrichtenübermittlung
- Autorisierte Stelle für den BOS-Digitalfunk in Bayern
Ihm obliegt es insbesondere,
- Nachrichten und Unterlagen für die Verhütung und polizeiliche Verfolgung von Straftaten zu sammeln und auszuwerten und über die Aufbewahrung solcher Unterlagen bei der Polizei für den Einzelfall zu entscheiden
- kriminalistische Methoden weiter zu entwickeln
- andere Organisationseinheiten der Polizei über Maßnahmen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten zu beraten
- Einrichtungen für erkennungsdienstliche, kriminaltechnische und kriminologische Untersuchungen und Forschungen zu unterhalten
- auf Anforderung anderer Teile der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder auf Anordnung des Staatsministeriums des Innern oder des Gerichts erkennungsdienstliche und kriminaltechnische Untersuchungen durchzuführen sowie Gutachten zu erstellen und andere Teile der Polizei, soweit sie solche Aufgaben erfüllt, zu beraten und fachlich zu überwachen
- mit Zustimmung des Staatsministerium des Innern Richtlinien für die Durchführung kriminalpolizeilicher Aufgaben zu erlassen
Neben diesen zentralen Aufgaben verfügt das Bayerische Landeskriminalamt in der Strafverfolgung über originäre Ermittlungszuständigkeiten bei
- Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen
- unbefugtem Handel mit Betäubungsmitteln
- Geld-, Wertzeichen- und Wertpapierfälschung
- unbefugtem Handel mit Schusswaffen und Munition
- Gründung politisch motivierter krimineller Vereinigungen und der Tätigkeit für solche Vereinigungen
- Friedensverrat, Hochverrat, Landesverrat und der Gefährdung der äußeren Sicherheit
- den Straftaten, deren polizeiliche Verfolgung wegen der besonderen Gefährlichkeit, der räumlichen Ausdehnung oder wegen der besonderen Umstände der Begehung durch das Staatsministerium des Innern allgemein oder für den Einzelfall, im Bereich der Wirtschaftskriminalität und des Umweltschutzes auch durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft für den Einzelfall, dem Landeskriminalamt zugewiesen wird.
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