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Polizei Bayern » Kriminalität » Internetkriminalität 19.06.2009, Landeskriminalamt Computerkriminalität und Straftaten im Internet![]()
Unter Computerkriminalität versteht man im weitesten Sinne die Begehung von Straftaten unter Verwendung der EDV. Bei den Straftaten handelt es sich in erster Linie um Fälle
Der Computer als Tatmittel gewinnt auch in anderen Kriminalitätsbereichen immer mehr an Bedeutung. Dies reicht von den verschiedenen Formen der Wirtschaftskriminalität wie z. B.
bis hin
Bei all diesen Straftaten können Beweismittel (Indizien) in digitaler Form anfallen. Die Sicherung und die Auswertung dieser EDV-Beweismittel ist Aufgabe speziell ausgebildeter EDV-Sachverständiger und Sachbearbeiter beim Bayerischen Landeskriminalamt. Daneben verfügen alle bayer. Polizeipräsidien über regionale Stellen zur Beweismittelsicherung und Auswertung (RBA). Diese regionalen Dienststellen kümmern sich in eigener Zuständigkeit um alle Belange der Sicherung und Auswertung von EDV-Beweismitteln im Strafverfahren.
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