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05.01.2012, Polizei Bayern


Alle Einstellungsvoraussetzungen


Polizist - ein Beruf für Sie? Wir bieten Ihnen eine krisensichere, abwechslungsreiche und herausfordernde Beschäftigung. Was Sie
mitbringen müssen, erfahren Sie hier.
Die Bayerische Polizei hält Interessenten/-innen drei Ausbildungswege zum Berufsziel Polizist/-in offen: die Ausbildung für die 2. Qualifikationsebene, für die 3. Qualifikationsebene und eine Ausbildung im Rahmen des Sonderprogramms München. Es bestehen jeweils unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen.



Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
(gelten für die 2. und 3. Qualifikationsebene)


  • deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich)
  • Mindestgröße 165 cm (Ausnahmen möglich)
  • Alter 17 - 25 Jahre (am Einstellungstag), Ausnahmen nur bei Höchstaltersgrenze möglich
  • Sonderprogramm München (nur 2. Qualifikationsebene) Alter 24 - 34 Jahre
  • gesundheitliche Eignung
  • nicht im Konflikt mit dem Gesetz
  • nicht in finanziellen Schwierigkeiten
  • erfolgreiche Einstellungsprüfung


Schulische Voraussetzungen für die 2. Qualifikationsebene

  • Qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali) mit abgeschlossener Berufsausbildung* oder
  • Mittlere Reife* oder
  • Fachabitur/Abitur*

*in Bayern anerkannt


Sonstige Voraussetzungen für die 2. Qualifikationsebene im Sonderprogramm München


Achtung: Einsatz nur im Bereich des Polizeipräsidiums München.


  • Alter: 24 - 34 Jahre (am Einstellungstag).
  • Ansonsten gelten die Einstellungsvoraussetzungen für die 2. Qualifikationsebene (siehe oben).

Wichtig: Es ist nicht möglich sich gleichzeitig für die 2. Qualifikationsebene im Sonderprogramm München und für die 2. Qualifikationsebene (17 - 25 Jahre) zu bewerben!



Schulische und sonstige Voraussetzungen für die 3. Qualifikationsebene

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)* oder
  • uneingeschränkte Fachhochschulreife (Fachabitur)*

*in Bayern anerkannt


Alle Einstellungsvoraussetzungen wie Alter, Schulbildung etc. müssen bereits im September des Einstellungsjahres vorliegen.


Höchstaltersgrenze: Ausnahmen möglich, z.B. Bundeswehr, Kindererziehungszeiten, 2. Bildungsweg



Wenn Sie die Voraussetzungen für die 2. und 3. Qualifikationsebene erfüllen, können Sie sich gleichzeitig für beide Laufbahnen bewerben!


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