Polizei Bayern » Bereitschaftspolizei » Aktuelles » Recht
10.11.2011, Polizei Bayern
Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde mit Negativzeugnis
Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:
1. Ein Negativzeugnis nach § 1 Abs. 2 KampfhundeV kann mit Einzelanordnungen wie Anlein- oder Maulkorbzwang auch dann verbunden werden, wenn der Hund noch nicht negativ aufgefallen ist.
2. Eine vom Hund ausgehende konkrete Gefahr liegt beispielsweise auch dann vor, wenn ein ohne Maulkorb frei herumlaufender Bullterrier Angst bei Passanten hervorruft.
(Urteil vom 18.02.2004, Az. 24 B 03.645)
- Inhaltsübersicht
Gesetzliche Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden in Bayern
|